Erstberatung
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In einem ausführlichen ersten Beratungs-gespräch kläre ich Sie umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten
und die damit verbundenen Gebühren auf. Für dieses Beratungsgespräch entstehen Kosten in Höhe von 180€.
Wenn Sie ein geringes oder gar kein Einkommen haben, besteht die Möglichkeit, für die Beratung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Der Antrag ist beim Amtsgericht zu stellen, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie selbst müssen dann nur einen Betrag in Höhe von 15,00 € zahlen. Der Berechtigungsschein für Beratungshilfe muss vor dem Beratungstermin vorliegen und zur Besprechung mitgebracht werden.
Das Antragsformular und weitere Informationen stehen hier zur Verfügung:
Weitere Kosten
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Wenn Sie mich mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der Art der Tätigkeit, der Schwierigkeit und dem Umfang des Falles. Sie werden zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens über die Höhe der Kosten informiert. Darüber hinaus können die Kosten in geeigneten Fällen in monatlichen Raten beglichen werden.
Für das Gerichtsverfahren besteht zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können.
Das Antragsformular und weitere Informationen stehen hier zur Verfügung:
Rechtsschutzversicherung
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Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen prüfe ich gerne für Sie, ob die Versicherung die Kosten für die anwaltliche Vertretung trägt.